Sachverhalt:
Der Verwaltungsausschuss ist ermächtigt, über die Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen an die Stadt Einbeck und deren Einrichtungen ab einem Wert von 100 € bis höchstens 2.000 € zu entscheiden. Bei Zuwendungen über 2.000 € entscheidet der Rat.
Die vorliegenden Zuwendungen sind eingeworben/angeboten worden.
Anlagen:
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